FAQ

Ablauf

Werden auch Dokumente aus allen arabischen Ländern übersetzt?

Selbstverständlich— wir übersetzen irakische, syrische, libanesische, libysche, katarische, palästinensische, Sudanische, tunesische, ägyptische, marokkanische und alle weiteren arabischsprachigen Dokumente in die deutsche Sprache.

Werden die Übersetzungen von österreichischen Behörden anerkannt?

Natürlich. Unsere Übersetzungen werden von einem gerichtlich beeideten und zertifizierten Dolmetscher beglaubigt und in ganz Österreich und Liechtenstein— bei Behörden, Gerichten, Universitäten und Arbeitgebern — anerkannt.

Warum brauchen Sie die Namen auf Deutsch?

Damit die Namen korrekt und einheitlich in der Übersetzung erscheinen — genau wie in Ihrem Reisepass oder Ausweis. Falls Sie Namen bereits früher bei uns übersetzt haben, können wir diese aus unserem System übernehmen.

Muss ich das Original-Dokument einschicken?

Nein. Ein Foto oder Scan reicht für die Übersetzung. Das Original kann aber zusätzlich von Behörden oder Gerichten verlangt werden (Vorallem für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten) . Deshalb bringen Sie die Originaldokumente mit, wenn Sie die Übersetzung bei uns abholen. Wir werden das Original mit der Übersetzung zusammenheften.

Wie läuft eine Bestellung ab?

1. Foto/Scan des Dokuments per WhatsApp schicken
2. Namen auf Deutsch mitteilen (wie im Reisepass)
3. Preis und Lieferzeit werden bestätigt
4. Zahlung (Bar, Überweisung oder vor Ort)
5. Übersetzung wird zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt

Allgemein

Brauche ich für die Beglaubigung bei der Botschaft eine Vorbeglaubigung?

Manche Dokumente brauchen zuerst meistens eine Vorbeglaubigung durch die Landesregierung, bevor sie vom Außenministerium beglaubigt werden können. Wir informieren Sie, wenn das bei Ihrem Dokument notwendig ist.

Das Wichtigste: Beachten Sie, dass das Außenministerium nur Originaldokumente beglaubigt. Wir müssen daher die Übersetzung mit dem Originaldokument anheften. Bei Fragen, melden Sie sich bei uns.

Übersetzt ihr auch von Deutsch nach Arabisch?

Ja NATÜRLICH. Wir übersetzen in beide Richtungen: Arabisch→Deutsch und Deutsch→Arabisch.

Kann ich außerhalb der Bürozeiten eine Anfrage stellen?

Ja. WhatsApp-Nachrichten können jederzeit geschickt werden — auch abends oder am Wochenende. Wir antworten am nächsten Werktag.

Gibt es einen Service für Kunden aus dem Ausland?

Ja. Kunden aus anderen Ländern (z.B. Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Katar und alle anderen Ländern) können Dokumente per WhatsApp oder E-Mail einsenden und die Übersetzung digital (PDF) oder per Post erhalten.

Wie kann ich Ihnen die Dokumente übermitteln?

Es sind mehrere Möglichkeiten vorgesehen.
Original Dokumente sollen entweder persönlich im Büro übergeben oder per Post (Eingeschrieben an „Übersetzungsbüro Claude HADDAD – Adamgasse 14, 6020 Innsbruck) verschickt werden.
Kopien können elektronisch z.B. per E-Mail übermittelt werden.

Ist ein kostenloses Angebot wirklich Kostenlos?

Natürlich, Sie schicken uns eine Kopie des Dokuments. Sie erhalten binnen Minuten/Stunden das Angebot zugeschickt. Nach Zustimmung bzw. Auftragsfreigabe, übermitteln wir Ihnen die Rechnung und beginnen mit der Übersetzung.

Bearbeitungszeit

Kann ich eine dringende Express-Übersetzung bekommen?

Ja, in vielen Fällen möglich. Bitte den gewünschten Termin klar angeben — wir versuchen es zu ermöglichen.

Wie lange dauert die Übersetzung?

Einfache Dokumente: meist am gleichen oder am nächsten Werktag fertig. Umfangreiche Unterlagen (Studienunterlagen, viele Seiten): 2–5 Werktage.

Zahlung

Sind Portokosten im Preis enthalten?

Nein. Portokosten werden separat berechnet. Normaler Versand: +5 € | Express mit Sendungsverfolgung: +12 €

Was passiert, wenn Namen falsch angegeben wurden?

Wenn Sie nach Erhalt der Übersetzung entdecken, dass die Namen anders geschrieben wurden als die Schreibvariante auf dem Reisepass, gilt folgendes:
Wenn der Fehler beim Kunden liegt (z.B. falsche Namensangabe), wird eine Korrekturgebühr berechnet.
Wenn der Fehler bei uns liegt, wird er selbstverständlich kostenlos korrigiert und neu gesendet.

Wird bei großen Aufträgen eine Anzahlung verlangt?

Ja. Bei Aufträgen über ca. 100 € bitten wir um eine Anzahlung von mindestens 50 % vorab, damit wir mit der Arbeit beginnen können. Der Rest wird bei Übergabe beglichen.

Kann ÖIF oder AMS die Übersetzungskosten übernehmen?

Ja, das ist möglich. Viele Integrations- und Bildungsorganisationen (ÖIF, AMS, Zemit u.a.) erstatten Übersetzungskosten — besonders für Bildungsdokumente. Bitte fragen Sie vorher bei der zuständigen Stelle nach und bringen Sie danach die Rechnung von uns mit. Sie bekommen die Rechnung für die Übersetzung per pdf oder ausgedruckt. Wir bestätigen auch der Zahlung auf der Rechnung.

Wie kann ich bezahlen?

Barzahlung im Büro, Banküberweisung (IBAN wird auf Anfrage mitgeteilt) oder über beauftragte Personen/Shops.

Zustellung - Abholung

Kann ein Dritter (z.B. ein Geschäft) die Dokumente für mich abholen?

Ja, das ist möglich — bitte vorher kurz mit uns abstimmen.

Wann reicht eine PDF-Übersetzung aus?

Eine digitale PDF-Übersetzung mit elektronischem Signature wird von vielen Stellen akzeptiert. Wenn die Behörden, Gerichten oder Universitäten das Original benötigen, dann ist eine Versendung per Post erforderlich — bitte vorher bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Übersetzung zu erhalten?

1. Persönliche Abholung im Büro (Wien, Innsbruck, Salzburg, Linz, Dornbirn)
2. Postversand österreichweit (5 € normal / 12 € Express)
3. Digitale Zustellung als PDF per WhatsApp oder E-Mail (wenn ein elektronischer Signature ausreicht)

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