FAQ Category: Allgemein

Brauche ich für die Beglaubigung bei der Botschaft eine Vorbeglaubigung?

Manche Dokumente brauchen zuerst meistens eine Vorbeglaubigung durch die Landesregierung, bevor sie vom Außenministerium beglaubigt werden können. Wir informieren Sie, wenn das bei Ihrem Dokument notwendig ist.

Das Wichtigste: Beachten Sie, dass das Außenministerium nur Originaldokumente beglaubigt. Wir müssen daher die Übersetzung mit dem Originaldokument anheften. Bei Fragen, melden Sie sich bei uns.

Übersetzt ihr auch von Deutsch nach Arabisch?

Ja NATÜRLICH. Wir übersetzen in beide Richtungen: Arabisch→Deutsch und Deutsch→Arabisch.

Kann ich außerhalb der Bürozeiten eine Anfrage stellen?

Ja. WhatsApp-Nachrichten können jederzeit geschickt werden — auch abends oder am Wochenende. Wir antworten am nächsten Werktag.

Gibt es einen Service für Kunden aus dem Ausland?

Ja. Kunden aus anderen Ländern (z.B. Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Katar und alle anderen Ländern) können Dokumente per WhatsApp oder E-Mail einsenden und die Übersetzung digital (PDF) oder per Post erhalten.

Wie kann ich Ihnen die Dokumente übermitteln?

Es sind mehrere Möglichkeiten vorgesehen.
Original Dokumente sollen entweder persönlich im Büro übergeben oder per Post (Eingeschrieben an „Übersetzungsbüro Claude HADDAD – Adamgasse 14, 6020 Innsbruck) verschickt werden.
Kopien können elektronisch z.B. per E-Mail übermittelt werden.

Ist ein kostenloses Angebot wirklich Kostenlos?

Natürlich, Sie schicken uns eine Kopie des Dokuments. Sie erhalten binnen Minuten/Stunden das Angebot zugeschickt. Nach Zustimmung bzw. Auftragsfreigabe, übermitteln wir Ihnen die Rechnung und beginnen mit der Übersetzung.

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