Manche Dokumente brauchen zuerst meistens eine Vorbeglaubigung durch die Landesregierung, bevor sie vom Außenministerium beglaubigt werden können. Wir informieren Sie, wenn das bei Ihrem Dokument notwendig ist.
Das Wichtigste: Beachten Sie, dass das Außenministerium nur Originaldokumente beglaubigt. Wir müssen daher die Übersetzung mit dem Originaldokument anheften. Bei Fragen, melden Sie sich bei uns.
Ja NATÜRLICH. Wir übersetzen in beide Richtungen: Arabisch→Deutsch und Deutsch→Arabisch.
Ja. WhatsApp-Nachrichten können jederzeit geschickt werden — auch abends oder am Wochenende. Wir antworten am nächsten Werktag.
Ja. Kunden aus anderen Ländern (z.B. Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Katar und alle anderen Ländern) können Dokumente per WhatsApp oder E-Mail einsenden und die Übersetzung digital (PDF) oder per Post erhalten.
Es sind mehrere Möglichkeiten vorgesehen.
Original Dokumente sollen entweder persönlich im Büro übergeben oder per Post (Eingeschrieben an „Übersetzungsbüro Claude HADDAD – Adamgasse 14, 6020 Innsbruck) verschickt werden.
Kopien können elektronisch z.B. per E-Mail übermittelt werden.
Natürlich, Sie schicken uns eine Kopie des Dokuments. Sie erhalten binnen Minuten/Stunden das Angebot zugeschickt. Nach Zustimmung bzw. Auftragsfreigabe, übermitteln wir Ihnen die Rechnung und beginnen mit der Übersetzung.
